Das Landgericht Waldshut – Tiengen hat in einem von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner geführten Verfahren im Rahmen des VW- Abgasskandals bereits mit der Ladung zum Gerichtstermin mitgeteilt, dass es – in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe – dahin tendiert, eine Haftung der Volkswagen AG zu bejahen.

Für Betroffene im Gerichtsbezirk Waldshut Tiengen bedeutet dies, dass für eine Klage zur Kompensation des entstandenen Wertverlustes an ihre Dieselfahrzeug spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Mit Ablauf des Jahres 2018 sind alle Ansprüche verjährt.