Das Landgericht Ulm hat in einer mündlichen Verhandlung am 10.12.2018 erneut, wie auch bereits zuvor in vielen Urteilen ausgesprochen, angekündigt VW zu Schadensersatz zu verurteilen. Das Landgericht Ulm sieht den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung als erfüllt hat. In diesem Fall handelte es sich um einen  Audi A 1. Unerheblich war auch, dass das Fahrzeug aufgrund eines Darlehens sicherungsübereignet war. Der Kläger kann dennoch den Schadensersatz aus dem Gesamtbetrag berechnen, auch wenn noch nicht alle Darlehensraten bezahlt sind

Ansprüche müssen vor Ablauf des Jahres 2018 geltend gemacht werden. Alle, die der Auffassung waren, gegen den VW Konzern „hätte man eh keine Chance“, sollte inzwischen eines besseres belehrt sein, nach der vielfachen positives Rechtssprechung, insbesondere aus Ulm, welches die Volkswagen AG in jedem Verfahren zu Schadensersatz verurteilt. Auch ohne Rechtsschutz: Verschenken Sie kein Geld. Wir beraten Sie kostenlos.

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