Das Landgericht Ulm hat in einer mündlichen Verhandlung am 30.11.2018 erneut, wie auch bereits zuvor in vielen Urteilen ausgesprochen, angekündigt VW zu Schadensersatz zu verurteilen. Das Landgericht Ulm sieht den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung als erfüllt hat.
Ansprüche müssen vor Ablauf des Jahres 2018 geltend gemacht werden. Alle, die der Auffassung waren, gegen den VW Konzern „hätte man eh keine Chance“, sollte inzwischen eines besseres belehrt sein, nach der vielfachen positives Rechtssprechung, insbesondere aus Ulm. Auch ohne Rechtsschutz: Verschenken Sie kein Geld. Wir beraten Sie kostenlos.
Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Kaufdatum des Fahrzeugs
- welches Fahrzeugmodell haben Sie?
- Kaufpreis
- Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
- Kilometerstand heute
- haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank?
- ihre PLZ/Wohnort
- haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?
Sie können uns selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960) oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden.