Im Rahmen des Schadenersatzprozesses von Kleinaktionären gegen den VW Konzern im Zusammenhang mit den durch die Abgasskandal bedingten Kursverluste hat das Landgericht Stuttgart den VW Konzern gezwungen, Briefe vorzulegen, in denen der ehemalige Volkswagen Chef Martin Winterkorn bereits frühzeitig über den Verstoß gegen die Abgasregeln informiert worden sei. Der VW Konzern, welcher sich weiterhin weigert alle geforderten Dokumente offen zulegen, hat nun zumindest zwei Briefe vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass Winterkorn bereits im Mai 2014, also mehr ein Jahr vor der Veröffentlichung des Abgasskandals, über die Probleme in den USA mit den Abgaswerten und der illegalen Abschalteinrichtung informiert worden sei. VW bestreitet, dass Winterkorn diese Briefe sorgfältig oder überhaupt gelesen habe. Ob das Gericht dies dem VW Konzern abnimmt, ist mehr als zweifelhaft. Sofern die viel frühere Kenntnis des Vorstandes nachgewiesen wird, hätte sich der VW Konzern schadensersatzpflichtig gegenüber den Aktionären gemacht, da die Veröffentlichung des Abgasskandals dann viel zu spät erfolgt wäre und den Aktionären durch die Kursverluste ein Schaden entstanden ist.