Das Landgericht Ravensburg hat in zwei weiteren von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner, Biberach, geführten Verfahren die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt.
Mit Urteilen vom 06.07.2018 verurteilte das Landgericht Ravensburg die Volkswagen AG einmal einen SEAT Alhambra (Az 1 O 252/17) und einmal einen SKODA Roomster (Az 1 O 4/18) gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.
Der SEAT ALhambra wurde hierbei aufgrund zunächst bestehenden Vergleichsverhandlungen bewerten lassen: der Inzahlungsnahmepreis des Händlers würde 7.500,00 € weniger betragen als unseren Mandanten nun in dem Urteil zugesprochen worden ist.
Die Rückgabe von Fahrzeugen, die vom Diesel Abgasskandal betroffen sind, ist daher nach unserer Auffassung die richtige Wahl, um die entstandenen Schäden zu kompensieren.