Das Landgericht Ravensburg hat in zwei Urteilen vom 15.10.2018 ( Aktenzeichen 2 O 209/18 und 2 O 155/18) die Volkswagen erneut zur Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung der streitgegenständlichen Fahrzeuge unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, zu Zinsen und zu Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.

Ein Mandant erhält ausweislich des Urteils somit für seinen Skoda Superb,  den er im März 2015 für 36.538,64 € als Neuwagen erworben hat, einen Betrag in Höhe von 28.387,84 € zurück.

Der andere Mandant erhält ausweislich des Urteils für seinen  PKW Seat Alhambra, den im Oktober 2014 für 32.800,00 € als Neuwagen erworben hatte, 27.159,98 € zurück.

Wir denken: Wertverlust mehr als abgefangen. Auch diese Urteil zeigen wie sinnvoll es ist, die Volkswagen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Es ist noch nicht ganz der „last call“, aber die Ansprüche verjähren mit Ablauf des Jahres. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung; wir beraten Sie kostenlos.