Das Landgericht Ravensburg hat in einem von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner, Biberach, vertretenen Fall die Volkswagen AG  zum Rückkauf eines von dem „Abgasskandal“ betroffenen VW Sharan verurteilt. Der Kläger muss sich hier lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, welche weit unter dem tatsächlichen Wertverlust des Fahrzeugs liegt, der unter anderem durch den Dieselskandal entstanden ist. Das Landgericht Ravensburg sah den geltend gemachten Anspruch aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung als begründet an und verurteilte die Volkswagen AG neben dem Ersatz der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten auch zur Übernahme der gesamten Kosten des Rechtsstreits.

Urteil  Landgericht Ravensburg vom 08. Mai 2018 , AZ 1 O 244/17.