Das Landgericht Ravensburg hat am 14.08.2018 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner geführten Verfahren erneut verurteilt, ein vom „Abgasskandal“ betroffenes Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung der Klägerin abzunehmen. Es wurde weiter festgestellt, dass sich die Volkswagen AG im Annahmeverzug befindet; ebenso trägt die Volkswagen die Kosten des Rechtsstreits sowie die angefallenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Urteil des LG Ravensburg vom 14.08.2018, Az 2 O 355/17