Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 04.10.2018  die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner geführten Verfahren erneut verurteilt, ein vom „Abgasskandal“ betroffenes Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung der Klägerin abzunehmen. Dieser Zahlbetrag liegt mehrere tausend Euro (geschätzt nach Erfahrungswerten ca. 6.000 € ) über dem auf dem Gebrauchtmarkt derzeit noch zu erzielenden Preis Im Übrigen wurde festgestellt, dass sich die Beklagte mit Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet, sowie die Volkswagen zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (außergerichtlich  wie gerichtlich) sowie der Gerichtskosten und Zinsen verurteilt. Die Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht nur aufgrund § 826 BGB (vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung), sondern auch aufgrund § 823 II BGB i.V.m mit § 263 StGB (Betrug).

Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 04.10.2018, Az 6 O 130/18.