Das Landgericht Ravensburg hat in einer von Rechtsanwalt Florian Günthner, Partner der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner, Biberach, geführten mündlichen Verhandlung heute erneut angekündigt, die Volkswagen AG zu Schadensersatz zu verurteilen. Insbesondere steht dem auch nicht entgegen, dass die Klage erst im Jahr 2019 eingereicht worden ist und der Kläger nicht bei der Musterfeststellungsklage registriert war. Als Ereignis, welches den Verjährungsbeginn auslöse, sei auf das erste Anschreiben der Volkswagen AG abzustellen, welches den Kläger, wie allen anderen Kunden auch, erst im Jahr 2016 erhalten haben. Erst mit dem Anschreiben der Volkswagen AG erlangte der Kläger Kenntnis davon, dass sein Fahrzeug von dem „Abgasskandal“ betroffen sei. Eine grob fahrlässige Unkenntnis darüber im Jahr 2015 verneinte das Landgericht.