18 000 Seiten Klageschrift (ohne Anlagen) hatte die Inkassofirma Finacialright beim Landgericht München I eingereicht; gerichtet gegen das sog. LKW- Kartell. Zwischen 1997 und 2011 sollen verschiedene LKW- Hersteller auf höchster Führungsebene Preisabsprachen getroffen haben, was zu höheren Preisen für die Spediteure geführt hat. Mehr als 3000 Spediteure hatten ihre Schadensersatzansprüche an die Finacialright GmbH abgetreten, getragen von einem Prozessfinanzierer.  Vertreten wurde die Financialright von der amerikanischen Kanzlei Hausfeld, die aber nun in der ersten Instanz vor dem Landgericht München eine bittere Niederlage einstrecken musste. Die Klagebündelung sei in dieser Form nicht zulässig gewesen, die Abtretungen unwirksam, so das Landgericht in seinem Urteil v.07.02.2020, Az 37 O 18934/17. Das Geschäftsmodell verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, die erbrachte Rechtsdienstleistung damit verboten. Zwar hatte der Bundesgerichtshof vor kurzem für die Plattform „wenigermiete.de“ noch entschieden, dass dieses Geschäftsmodell noch von der Inkassolizenz gedeckt sein. Das Landgericht München machte aber hier einen entscheidenden Unterschied aus und zwar, dass die Fianacialright von Beginn an auf die Klage ausgerichtet war und eine außergerichtliche Tätigkeit nicht erfolgt ist, so dass dies niemals von der Inkassolizenz gedeckt sein könne.  Die Klage ist somit in erster Instanz an der Aktivlegitimation gescheitert.

Das Urteil wird im Rahmen der Berufung angegriffen werden. Sollte aber auch das OLG München der Rechtsauffassung des Landgericht München folgen, so könnten eine Vielzahl von Schadensersatzforderungen mangels wirksamer Klageerhebung verjährt sein.