Das Landgericht München II hat einen Händler zur Rücknahme eines von dem „VW-Abgasskandal“ betroffenen Golf verurteilt. Das Landgericht München II kam sogar zu dem Ergebnis, dass – entgegen dem Vortrag von VW –  eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut sei und die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen sei. Eine Frist zur Nachbesserung habe nicht gesetzt werden müssen, eine Nachbesserung sei für die Kunden unzumutbar.

Interessant in diesem Zusammen ist auch, dass VW einräumen musste,  dass noch Testungen der von ihr neu geschaffenen Software erforderlich sind. Dies bedeutet,  dass die Auswirkungen auf den Alltagsgebrauch mit einer neuen, der Euronorm 5 entsprechenden Software noch nicht absehbar sind.

Urteil des Land­gericht München II  vom 15.11.2016, Az: 12 O 1482/16