Das Landgericht Hildesheim hat in einem wegweisenden Urteil den VW- Konzern zur Erstattung des Neupreises eines von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeug verurteilt.

Die Richter stützten den Schadensersatzanspruch auf einen Verstoß gegen die guten Sitten, § 826 BGB und führten aus, dass auch der Tatbestand des Betruges erfüllt sei. Es handle sich hier nicht um ein „Kavaliersdelikt“, sondern um eine vorsätzliche „Verbrauchertäuschung“.

Es handelt sich hierbei um die ersten Entscheidung, die gegen den VW Konzern direkt gerichtet ist. Bis dato hatten bereits einige Gerichte die Händler zur Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge verurteilt. Hier war allerdings immer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Abzug zu bringen. In diesem Fall nicht. Der VW Konzern wurde zur Zahlung des vollständigen Neupreises verurteilt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass VW gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird.

Urteil des Landgericht Hildesheim v. 17.01.2017 (Az: 3 O 139/16)