Das Landgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 02.07.2019 ( 43 O 201/19) die Volkswagen AG nach § 823 Abs “ BGB i.v.m.  §§ 263, 25 Abs 1 StGB zu Schadensersatz verurteilt.  Das Landgericht Bayreuth stellt fest, dass Mitarbeiter der Beklagten mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs der Klägerin mit einer illegalen Abschalteinrichtung einen Betrug in mittelbarer Täterschaft begangen haben. Regelmäßig wird die Volkswagen AG zu Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung verurteilt; das Besondere hier ist, dass das Landgericht Bayreuth auch konkret unter Anwendung strafrechtlicher Normen verurteilt.

Nachdem das Landgericht Bamberg auch einen Zinsanspruch auf den gezahlten Kaufpreis aus § 849 BGB bejaht, wurde die Volkswagen AG zur „Rücknahme“ des Fahrzeug zu einem Zahlbetrag von 33.600,00 € verurteilt, wobei der damalige Kaufpreis im Jahr 2014 nur 32.16,31  €  betragen hat.

Es hat sich wieder einmal gezeigt: die Ansprüche gegen die Volkswagen AG werden erfolgreich durchgesetzt. Die Klägerin war zunächst bei der Musterfeststellungsklage registriert, erkannte allerdings, dass eine derart lange Verfahrensdauer über mehrere Jahre für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche nicht zielführend ist. Mit der Einzelklage hat die Mandantin nun binnen 5 Monaten ein  wirtschaftlich sehr positives Urteil erhalten.

Insbesondere zeigt dieser Fall auch: Ansprüche gegen die Volkswagen AG sind noch nicht verjährt. Eine Durchsetzung ist weiterhin  bis zum Ablauf des Jahres 2019 möglich, unabhängig davon, ob zuvor eine Registrierung bei der Musterfeststellungsklage erfolgt ist oder nicht.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob es sich in ihrem Einzelfall lohnt, die bestehenden Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Kaufdatum des Fahrzeugs
  • welches Fahrzeugmodell haben Sie?
  • Kaufpreis
  • Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
  • Kilometerstand heute
  • haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank?
  • ihre PLZ/Wohnort
  • haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?

Sie können und selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960)  oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden.

Wir melden uns so dann kurzfristig bei Ihnen, ob wir für Sie einen (erheblichen) wirtschaftlichen Vorteil erzielen können und geben unsere Empfehlung für das weitere Vorgehen ab.