Das Landgericht Bayreuth hat in der mündlichen Verhandlung vom 02.07.2019 die Verurteilung der Volkswagen AG zu Schadensersatz angekündigt. Unerheblich war hierbei, dass die Klage erst im Jahr 2019 eingereicht worden war. Die Klägerin hatte sich zuvor der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Aufgrund der langen Verfahrensdauer hat sich sich aber dann doch noch zur Einzelklage entschieden und wird, nachdem der Auftrag erst im März 2019 erteilt worden ist und hier direkt Klage eingereicht worden ist, bereits nach 4 Monaten ein Urteil des Landgericht Bayreuth zu Ihren Gunsten in Händen halten. Insgesamt kalkulieren wir in diesem Fall mit einer Verfahrensdauer von 6 Monaten. Dieses Beispiel zeigt, wie sinnvoll es ist, eine Einzelklage gegen die Volkswagen AG zu führen. Dies gilt auch für Betroffene, die sich nicht bei der Musterfeststellungsklage registriert haben. Die Ansprüche sind noch nicht verjährt.
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob es sich in ihrem Einzelfall lohnt, die bestehenden Ansprüche gegen VW durchzusetzen.
Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Kaufdatum des Fahrzeugs
- welches Fahrzeugmodell haben Sie?
- Kaufpreis
- Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
- Kilometerstand heute
- haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank?
- ihre PLZ/Wohnort
- haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?
Sie können und selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960) oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden.
Wir melden uns so dann kurzfristig bei Ihnen, ob wir für Sie einen (erheblichen) wirtschaftlichen Vorteil erzielen können und geben unsere Empfehlung für das weitere Vorgehen ab.