Der Bundesgerichtshof hat dem „Kuhglockenstreit“ mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ( (Beschluss vom 19.12.2019, Az.: V ZR 85/19) ein Ende gesetzt.  Die Parteien sind in einer Gemeinde bei München Nachbarn und die Kläger versuchten, die Weideviehhaltung mit Glocken zu untersagen. Das OLG München wies dies bereits im April 2019 zurück, insbesondere da sich die Beklagten an eine zuvor abgeschlossene Vereinbarung hielten, nachdem die Tiere nur in einem entfernten Teil der Wiese gehalten wurden. Die Revision hatte das OLG München nicht zugelassen, hiergegen erhoben die Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde. Diese hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen. Die Rechtssache habe  weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

Der Fall hatte landesweit Aufsehen erregt, nachdem es um grundsätzliche Frage des Miteinanders ging.Auch die Politik hat dieser Fall beschäftigt. Die Abgeordnete  Ilse Aigner (CSU) äußerte sich hierzu wie folgt:

„Es ging bei diesem Streit um grundsätzlich mehr als um vermeintlichen Lärm. Hier geht es um das Miteinander von Alteingesessenen und Hinzugezogenen. Wer privilegiert im Oberland leben möchte, sollte auch die Lebensgepflogenheiten der Menschen hier akzeptieren. 

Klagen gegen Kirchenlärm, Kuhglocken oder Hähnekrähen treiben einen Keil zwischen Alteingesessene und Neubürger – auch, wenn es bislang nur Einzelfälle sind. Zu unserer ländlichen Lebensart gehört die Kuh auf der Weide – samt Kuhglocke. Ich freue mich über das Urteil – auch für den bäuerlichen Betrieb von Regina Killer.“

Der gerichtliche Streit ist nun beigelegt. Die grundsätzliche Frage bleibt: war es deren Ernst vor Gericht zu ziehen und dann bis zum BGH? Ggf. wäre der Umzug in die Stadt zurück die bessere Variante gewesen.