Ein Abo ist im Internet schnell abgeschlossen. Die Kündigung kann sich dann schon schwerer gestalten. Dies ändert sich nun zum 01.07.2022. Sobald ein Unternehmer anbietet, den Vertrag online abzuschließen, muss der Anbieter auch online eine Kündigungsmöglichkeit anbieten, d.h. einen Kündigungsbutton einfügen. Zu beachten ist, dass die Regelungen auch für Verträge gilt, die vor dem 01.07.2022 online abgeschlossen worden sind. Interessant wird es, wenn der Unternehmer den Kündigungsbutton nicht anbietet. In diesem Fall hat der Verbraucher (m/w/d) die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sich somit von einem Laufzeitvertrag frühzeitig zu lösen.