Bis dato gibt es – kurz vor Eintritt der Verjährung – wesentlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Als eines der wenigen Oberlandesgerichte hat sich aber das OLG Karlsruhe in einem Beschluss deutlich positioniert, in dem es sich geäußert hat, dass „deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen spricht“.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass das OLG Karlsruhe  VW zu Schadensersatz verurteilen würde, wenn es einmal zu einer Verhandlung kommen würde (was derzeit nicht absehbar ist).

Für alle Landgerichte im Bezirk des OLG Karlsruhe bedeutet dies aber, dass diese sich hieran orientieren, so dass insbesondere den Geschädigten, die im Gerichtsbezirk des OLG Karlsruhe wohnen, dringend nun Ihre Ansprüche durchsetzen sollten- auch ohne Rechtsschutzversicherung. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos.

Der Gerichtsbezirk des OLG Karlsruhe teilt sich wie folgt auf:

Landgericht mit den Amtsgerichten
Baden-Baden Achern, Baden-Baden, Bühl, Gernsbach,Rastatt
Freiburg Breisach, Emmendingen, Ettenheim,Freiburg, Kenzingen, Lörrach, Müllheim,Staufen, Titisee-Neustadt, Waldkirch
Heidelberg Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch
Karlsruhe Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe,Karlsruhe-Durlach, Maulbronn,Pforzheim, Philippsburg
Konstanz Donaueschingen, Konstanz, Radolfzell,Singen, Stockach, Überlingen, Villingen-Schwenningen
Mannheim Mannheim, Schwetzingen, Weinheim
Mosbach Adelsheim, Buchen, Mosbach,Tauberbischofsheim, Wertheim
Offenburg Gengenbach, Kehl, Lahr, Oberkirch,Offenburg, Wolfach
Waldshut-Tiengen Bad Säckingen, St. Blasien, Schönau,Schopfheim, Waldshut-Tiengen