Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Konfession eines Bewerbes nicht bei jeder Stelle ein Ausschlusskriterium sein darf. Eine Bewerberin hatte nach der abgesagten Bewerbung entsprechend Klage eingereicht und Schadensersatz gefordert.  Der Europäische Gerichtshof gab ihr Recht und führte aus, dass eine konfessionsgebundene Stellenausschreibung im Einzelfall diskriminierend sein kann, da der Arbeitgeber nicht pauschal bei jeder Stelle eine bestimmte Religionszugehörigkeit fordern dürfe. Diese können nur gefordert werden, wenn dies aufgrund der Stelle geboten sei, wobei immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse.

Die Entscheidung hat hohe praktische Bedeutung, nachdem bei den Kirchen mehr als 1 Mio Menschen beschäftigt sind.