Der EuGH hat heute entschieden, dass  ein Geschäftsinhaber,  der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt,  für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich ist. Schadensersatz und/oder Kostenersatz könne daher von einem verletzten Rechteinhaber nicht verlangt werden, sofern die Rechtsverletzung über ein offenes Wlan erfolgt. Der EuGH stellt aber auch fest, dass dem Geschäftsinhaber bei einem erfolgten Verstoß auferlegt werden kann, das Wlan mit einem Passwort zu sichern. Dies ist ein erhebliche Einschränkung, nachdem ein einziger Verstoß genügen kann, um aus einem offenen Wlan wieder ein gesichertes Wlan zu machen. Im Prinzip hinkt diese Entscheidung somit der deutschen Politik hinterher, die,  um mehr Rechtssicherheit zu schaffen sowie  die Nutzung von öffentlichem WLAN zu erleichtern, bereits im September 2015   Änderungen des Telemediengesetzes beschlossen hat, wonach  die Haftung für offene Wlan HotSpots im Wesentlichen ausgeschlossen werden soll.