Die DFL ( Deutsche Fußball Liga) ist nicht schadensersatzpflichtig für eine falsche Schiedsrichterentscheidung und einer daraufhin verlorenen Sportwette.

Der Kläger hatte bei dem Spiel 1. FC Nürnberg gegen den Fc Schalke 04 am 12.04.2019 getippt, dass in der ersten Halbzeit mindestens ein Tor fällt. Dieses wäre auch in der 43. Minute für Nürnberg gefallen, allerdings pfiff der Schiedsrichter Robert Kampka das Tor wegen eines angeblichen Stürmerfouls zurück. Dies war eine Fehlentscheidung, führt aber nicht zu einer Schadenersatzpflicht gegen die DFL, so das AG Nürnberg mit Urteil vom 19.09.2019, Az 22 C 2823/19. Der Kläger hätte bei der richtigen Schiedsrichterentscheidung ca. 200,00 € gewonnen.

Vertragliche Ansprüche kamen bereits aufgrund eines fehlenden Vertrages mit der DFL nicht in Betracht, deliktische Ansprüche gem. § 823 II BGB i.V.m §263 StGB schieden aus, da die Fehlentscheidung nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig erfolgte.

Fehlentscheidungen des Schiedsrichters müsse der Teilnehmer an einer Sportwette schlichtweg einkalkulieren, eine Haftung hierfür besteht in jedem Fall nicht.