Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Beschluss festgestellt, dass notorisches Falschparken die Parkerlaubnis kosten kann- ganz ohne Punkte. Der betroffene Fahrzeugführer hatte binnen zwei Jahren 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. 83 Verkehrsordnungswidrigkeiten waren das Falschparken. Auch Verstöße im ruhenden Verkehr seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn der Fahrer offensichtlich nicht dazu bereit sei, die Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese notorisch missachte. Der Einwand, die Ehefrau habe die Verstöße begangen, half dem Mann nicht weiter: wenn er nichts gegen diese Verstöße unternehme, läge ein charakterlicher Mangel vor, welcher ihn zu einem ungeeigneten Verkehrsteilnehmer mache.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 23.10.2016, Az: VG  K L 432/16