Viele heiratswillige Paare haben die Angst, dass sie nach der Eheschließung für bestehende oder künftige Schulden des zukünftigen Ehepartners haften. Ein Irrglaube.
Eheleute haften für ihre Schulden grundsätzlich allein. Eine Ausnahme sind nur die kleineren Anschaffungen im Alltag (Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Hausrat oder andere geringfügige Beschaffungen). Für angeschaffte Luxusgüter haftet der Ehepartner nicht. Unsere Fachanwältin für Familienrecht berät Sie vor der Heirat (insbesondere über die Sinnhaftigkeit eines Ehevertrags) und selbstverständlich auch, wenn die Ehe dann doch wider Erwarten gescheitert sein sollte.