Seit dem 10.11.2016 ist der neu § 184 i StGB in Kraft. Sexuelle Belästigung wird demnach wie folgt bestraft:
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
Das AG Bautzen hat nun – soweit ersichtlich – erstmals ein „Grapscher“ nach neuem Sexualstrafrecht verurteilt. Der Mann hatte einer Frau auf offener Strasse dreimal gegen ihren Willen an den Po gefasst. Hierfür wurde der Täter zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Der verurteilende Richter äußert sich selbst dahingehend, dass das Strafmaß schon exorbitant hoch sein, aber vom Gesetzgeber so gewollt und daher müsse es auch entsprechend umgesetzt werden.