Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte darüber zu entscheiden, ob sich getrenntlebende Eheleute die Kosten für eine Dachsanierung einer im Miteigentum stehenden Immobilie teilen müssen. Der Ehemann bewohnte nach der Trennung mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind das Einfamilienhaus. Durch die Undichtigkeit des Daches trat Wasser in das Haus, weshalb der Ehemann das Dach reparieren lassen wollte. Die Ehefrau verweigerte jedoch die Zustimmung zur Dachsanierung.

Der Ehemann beauftragte daraufhin ein Unternehmen, welches das Dach neu eindeckte. Dabei entstanden Kosten in Höhe von ca. 17.000,00 €. Die Hälfte der Kosten verlangte der Ehemann von seiner Frau zurück.
Das Oberlandesgericht Brandenburg gab dem Ehemann recht. Da es sich bei den Arbeiten um eine notwendige Maßnahme gehandelt habe, habe die fehlende Zustimmung der Ehefrau keine Rolle gespielt.
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2015 – 9 UF 29/15 )