Mal schnell eine freie Stelle ausschreiben kann teuer werden, denn…

  • ….. entspricht die Stellenausschreibung nicht den Vorgaben des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), kann ein abgelehnter Bewerber bis zu 3 Monatsgehälter einklagen. Das heißt, der Arbeitgeber hatte mit dem Bewerber nie einen Arbeitsvertrag, muss aber trotzdem zahlen.

Es ist nicht egal, wie der Arbeitsvertrag formuliert ist, denn…

  • … hält der Vertrag bestimmte Vorgaben nicht ein, werden Inhalte unwirksam.
  • … unwirksame Befristungen führen zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Die Beachtung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist kein nice-to-have, denn…

  • … Verstöße können teuer und gefährlich werden. Geldbußen (bis zu 15.000 EUR pro Verstoß) und auch Freiheitsstrafen sieht das Gesetz vor.
  • Arbeitgeber sind z.B. verpflichtet das Arbeitszeitgesetz auszulegen / auszuhändigen. Die Geldbuße von 2.500 EUR bei Versäumnis ist vermeidbar.
  • Die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten ist erfüllbar, was Geldbußen bis zu 15.000 EUR pro Verstoß vermeidet.
  • Bei Verstoß gegen die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden nennt das ArbZG Geldbußen von bis zu 15.000 EUR.

Regelungen für schwangere Arbeitnehmerinnen sind nicht nur aus sozialen Aspekten zu beachten, denn…

  • …auf die Beschäftigung einer schwangeren Frau während der Schutzfristen vor und nach einer Entbindung können nach dem Mutterschutzgesetz Bußgelder bis zu 30.000 EUR oder sogar Freiheitsstrafen folgen.

Finanzielle Belastungen wegen Resturlaubsansprüchen Langzeitkranker können auf den Arbeitgeber zukommen, denn…

  • …endet ein Arbeitsverhältnis nach/während Langzeitkrankheit, sollten Arbeitgeber im Einzelfall Kosten für die Auszahlung von vor der Krankheit nicht genommenen Urlaubes einplanen.

Finanzielle Belastungen wegen Resturlaubsansprüchen nach Elternzeit können auf den Arbeitgeber zukommen, denn…

  • …endet ein Arbeitsverhältnis nach/während Elternzeit, sollten Arbeitgeber im Einzelfall Kosten für die Auszahlung von vor der Elternzeit nicht genommenen Urlaubes einplanen. Das gilt auch bei mehreren aufeinander folgenden Elternzeiten für offene Urlaubstage aus der Zeit vor der ersten Elternzeit.

Zielorientierter Umgang mit dem Betriebsrat (BR) lohnt sich, denn…

  • … ein konstruktiver BR spart dem Unternehmen Geld
  • … der BR hat umfassende Rechte z.B. bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen etc. Bei Nichtbeachtung mancher Aufklärungs- oder Auskunftspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem BR können Geldbußen bis zu 10.000 EUR entstehen.

Bei dem Einsatz von Leiharbeitnehmern sind mindestens die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu berücksichtigen. Für Leiharbeit gelten besondere Rechtsvorschriften, so…

  • … schützt schon die Beachtung kleinerer Vorgaben wie z.B. die Informationspflicht des Entleihers gegenüber dem Leiharbeitnehmer über freie Arbeitsplätze vor Geldbußen bis zu 2.500 EUR.

Auch im Kleinbetrieb (weniger als 10 Arbeitnehmer) gibt es für Kündigungen Regelungen. Das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) findet keine Anwendung. Trotzdem kann nicht regelungsfrei gekündigt werden, denn…

  • …. Der Arbeitnehmer ist mindestens durch das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) geschützt. Für den Arbeitgeber sind bei Nichtbeachtung Folgen wie Abfindungszahlungen oder die Weiterbeschäftigung möglich.

Wir sind Ihnen behilflich, bevor rechtliche Fehler begangen werden und Sie ggf. teuer zu stehen kommen.