Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine Flugreise eines getrennt lebenden Ehegatten mit den Kindern keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils bedarf, OLG Braunschweig, Beschluss v.30.07.2020, Az 2 UF 88/20.

Normalerweise ist eine Urlaubsreise mit den Kindern, insbesondere im europäischen Ausland, kein Anlass für eine Streitigkeit zwischen den getrennt lebenden Sorgeberechtigten der Kinder. Anders kann dies aber in Zeiten der Corona- Pandemie aussehen, wie aktuell das OLG Braunschweig entschieden hat.

Im konkreten Fall wollte die Mutter mit den Kinder in den Urlaub nach Mallorca. Der Vater war hiermit allerdings nicht einverstanden und das OLG Braunschweig stimmte ihm auch insoweit zu, dass eine Urlaubsreise nach Mallorca in dieser besonderen Situation keine Angelegenheit mehr des täglichen Lebens ist und eine Zustimmung von beiden Elternteilen erforderlich ist. Neben der Ansteckungsgefahr sei auch keine Planungssicherheit aufgrund einer möglichen Quarantäne gegeben und auch ggf. aufgrund eines nicht mehr möglichen Rückflugs. In der Regel überträgt das Gericht in einem solchen Fall einem Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis. Hierzu kam es allerdings vorliegend nicht, nachdem bereits anderen Gründe der Reise entgegenstanden.