Ein Fitnessstudiobetreiber aus Baden Württemberg  ist mit seinem Eilantrag gegen die fortdauernde Betriebsschließung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter erkannten zwar einen schweren, irreversiblen Eingriff in die Berufsfreiheit an sowie die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen. Allerdings müssten diese aufgrund der Gefahr für Leib und Leben zurücktreten.

Das Bundesverfassungsgericht betonte allerdings, dass die Verfassungsbeschwerde nicht aussichtslos sein, sondern einer eingehenden Prüfung bedarf. Der einstweilige Rechtsschutz – in dessen Verfahren nur eine summarische Prüfung und Interessenabwägung erfolgt – war aber aufgrund der Gefahr neuer Infektionsketten nicht erfolgreich, BVerfG, Beschluss v. 28.04.2020, 1 BvR 899/20.