In Memmingen ist der Fischertag eine Tradition aus dem Mittelalter und wird jährlich vom Fischertagsverein Memmingen organisiert.
Dabei wird der Stadtbach ausgefischt, um abgelassen und gereinigt zu werden; am Ende wird der Fischerkönig ermittelt. Bis dato war das Ausfischen laut Vereinsatzung nur Männern erlaubt. Nachdem eine Frau hiergegen geklagt hatte und zunächst vor dem Amtsgericht Memmingen Recht bekommen hatte, bestätige nun das Landgericht Memmingen diese Entscheidung im Berufungsverfahren. Das Landgericht Memmingen begründete die Entscheidung damit, dass es an einem sachlichen Grund fehle, warum Frauen, anders als Männer, nicht am Ausfischen des Stadtbachs teilnehmen dürften. Der Vereinszweck der Traditionspflege und des Erinnerns an die Tradition des Stadtbachausfischens rechtfertige keine Ungleichbehandlung nach Geschlechtern.
Eine regionale Entscheidung, die allerdings bei vielen Vereinen für Aufsehen sorgen wird, nachdem es hier in vielen Bereichen aus „traditionellen Gründen“ Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern gibt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; der Fischertagsverein prüft eine Revision zum Bundesgerichtshof.