Die Landgerichte, insbesondere die Landgerichte Ravensburg, Ulm, Tübingen, Waldshut- Tiengen, Ellwangen und Stuttgart verurteilen die VW AG regelmäßig zu Schadensersatz aufgrund des  „Abgasskandals“.  Für alle betroffenen Kunden, die ein Fahrzeug der Marken Audi, Skoda, Seat oder VW in Unkenntnis der illegalen Abschaltenrichtung gekauft haben, und in der Zwischenzeit ein Softwareupdate aufspielen lassen musste, können Ihren entstandenen Wertverlust noch bis zum 31.12.2108 ausgleichen.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob es sich in ihrem Einzelfall lohnt, die bestehenden Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Kaufdatum des Fahrzeugs
  • welches Fahrzeugmodell haben Sie?
  • Kaufpreis
  • Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
  • Kilometerstand heute
  • haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank
  • ihre PLZ/Wohnort
  • haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?

Sie können und selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960)  oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden, wobei wir letzteres aufgrund der nun knapp werdenden Zeit zum Ende des Jahres nicht empfehlen. Ein persönliches Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich; sollten Sie in der Nähe wohnen, können wir aber selbstverständlich gerne auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.

Weitere Informationen auch unter:

Diesel Abgasskandal