Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat unserer Kollegin Frau Friederike Perschke mit Datum vom 28.04.2021 den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verlieren.
Die für den Erwerb des Fachanwaltstitels erforderlichen Voraussetzungen, sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Neben der erfolgreich absolvierten Theorie mit den entsprechenden Prüfungen sind dies im Familienrecht die Bearbeitung von mindestens 120 Fällen, davon 60 im gerichtlichen Verfahren. Unsere Kollegin Frau Perschke hat allerdings bereits weit mehr Fälle aus dem Familienrecht bearbeitet, nachdem sie ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist und sich somit vollumfänglich und ausschließlich um alle Frage Rund um das Familienrecht konzentrieren kann. Eine ausgezeichnete fachliche Beratung und Vertretung ist somit garantiert, ebenfalls natürlich eine vertrauliche Zusammenarbeit mit den Mandanten (w/m/d).