Das Amtsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.10.2017 die erste Kindesadoption für ein gleichgeschlechtlichen Paar vollzogen. Das 2-jährige Pflegekind lebte bereits seit seiner Geburt vor 2 Jahren bei den zwei Männer und ist nun auch amtlich das erste gemeinschaftliche Kind eines gleichgeschlechtlichen Paares.
AG Berlin, Beschluss v. 04.10.2017, Az 166 A F 87960/16