Der Bundesgericht hat heute entschieden, dass den Erben eines Verstorbenen Zugriff auf den Facebook- Account gewährt werden muss.

Das Landgericht Berlin hatte dies in der ersten Instanz ebenso gesehen; das Kammergericht Berlin verneinte dies aber mit dem Hinweis auf das Fernmeldegheimnis.

Der Bundesgericht hat nun das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und den Erben den Zugang gewährt. Auch Briefe und Tagebücher gingen auf die Erben über, so das Gericht. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu beurteilen. Der Erblasser habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, in welchen die Erben eingetreten seien.Durch die Facebook AGB werde das Vererben des Vertrages nicht ausgeschlossen.

Urteil des BGH v. 12.07.2018, Az III ZR 183/17