Der E- Zigarettenhersteller Niko Liquids hatte für seine E- Zigarette mit dem Slogan “ Genuss ohne Reue“  sowie als „apothekenreine Liquids“ beworben. . Beides untersagte nun das Landgericht Essen mit Urteil vom 25.10.2019, Az 41 O 13/19.

Den „Genuss ohne Reue“ untersagte das Landgericht, nachdem dies suggeriere, dass die Liquids völlig unschädlich seien, was aber nicht bewiesen ist und die E- Zigarette vielmehr auch als gesundheitsschädlich gilt  „Apothekenrein“ wurde untersagt, nachdem dies eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit ist, nachdem per Gesetz ein bestimmter Reinheitsgrad bereits vorgegeben ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist möglich, allerdings nach unserer Auffassung ohne Erfolgsaussichten, nachdem die Entscheidung im Ergebnis richtig sein dürfte.