Die Stadt Biberach hatte dem Drogeriemarkt Müller auf Grundlage der Corona- Verordnung untersagt, vollständig zu öffnen. Seit Ende März 2020 war der Parfümerie – Bereich vollständig abgesperrt, ebenso das Geschoss mit Spiel- und Haushaltswaren. Dies erfolgte zunächst in gegenseitigem Einvernehmen, war aber dann auf Grundlage der aktualisierten Corona- Verordnung von der Stadt Biberach angeordnet, nachdem nur noch eine Verkaufsfläche mit 800 qm² Verkaufsfläche gestattet ist. Der Drogeriemarkt Biberach wehrte sich hiergegen aber vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und hatte Erfolg.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Drogeriemarkt Biberach überwiegend typische Drogerieartikel verkaufe; wenn dies der Fall sei, dürften derartige „Mischwarenläden“ vollständig öffnen, also hier mit den gesamten 2500 qm². Problematisch war vorliegend die Frage, was den nun die Drogerie Müller in Biberach mehr verkauft. Die Stadt Biberach machte dies rein an der Verkaufsfläche fest; dies sei aber rechtsfehlerhaft, da auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen sei, in welche auch einfließe, mit welchen Produkten am meisten Umsatz erzielt werde. Dies konnte der Drogeriemarkt Müller nachweisen: es sind die Drogerieartikel. Seit Dienstag Nachmittag, 28.04.2020, ist die Drogerie Müller in Biberach daher wieder vollständig geöffnet.