Ein Rechtsgutachten im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung empfiehlt Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2019. Insbesondere für die Diesel mit Euro 5 sollen ab September 2019 Fahrverbote eingeführt werden.

Betroffene des VW Abgasskandals sollten spätestens jetzt handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. Geben Sie ihr Fahrzeug zurück.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob es sich in ihrem Einzelfall lohnt, die bestehenden Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Kaufdatum des Fahrzeugs
  • welches Fahrzeugmodell haben Sie?
  • Kaufpreis
  • Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
  • Kilometerstand heute
  • haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank?
  • ihre PLZ/Wohnort
  • haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?

Sie können und selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960), eine WhatsApp senden (0177/2086818) oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden.

Wir melden uns so dann kurzfristig bei Ihnen, ob wir für Sie einen (erheblichen) wirtschaftlichen Vorteil erzielen können und geben unsere Empfehlung für das weitere Vorgehen ab.