Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil mit weitreichenden Folgen gesprochen:  Die Reisezeit einer Dienstreise zählt als Arbeitszeit.  Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgericht seien „Reisen zu einer auswärtigen Arbeitsstelle in der Regel wie Arbeit vergüten. Der  Entscheidung lag eine Auslandsreise zugrunde. Grundsätzlich müsste dies allerdings auch für Inlandsreisen gelten. Ungeklärt bleibt auch noch, wie mit Warte- oder Übernachtungszeiten umzugehen ist. Insbesondere werden sich auch Fragen zur zulässigen Höchstarbeitszeit und die Anrechnung der Reisezeit auf diese noch stellen. Die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts liegt allerdings noch nicht vor, um dies abschließend bewerten zu können.

Urteil des BAG v. 17.10.2018, Az: AZR 553/17