Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.11.2017 entschieden, dass die Riester- Rente nicht gepfändet werden darf. Nach Auffassung des BGH wollte der Gesetzgeber mit der Riester- Rente eine solide Vorsorgemöglichkeit für das Alter bieten. Eine geförderte Riester- Rente darf somit auch nicht gepfändet werden. Strittig war dies, da die Riester- Rente auch einseitig gekündigt werden kann. Unpfändbar ist ein Rentenanspruch aber grundsätzlich nur dann, wenn ein solcher Vertrag nicht gekündigt werden kann. Der BGH sah dies allerdings als Widerspruch zu der Intention des Gesetzgebers,den Schutz der Altersvorsorge auszuweiten.

Urteil d. BGH v. 16.11.2017, Az IX ZR 21/17.