Die Ansprüche gegen die Volkswagen AG aus dem im Jahr 2015 bekannt gewordenen „Abgasskandal“ verjähren in wenigen Wochen. Die Musterfeststellungsklage wurde Anfang November beim OLG Braunschweig eingereicht. Wenn man auf den ersten Blick denken könnte, VW fürchtet die Musterklage, so ist auch diese im Prinzip ein Geschenk für VW. Warum? Viele Geschädigte entscheiden sich nun gegen die Einzelklage, sondern schließen sich der Musterfeststellungsklage an. Auch wir sagen: besser das als gar nichts. ABER: die Einzelklage hat erhebliche Vorteile und zwar insbesondere den Zeitgewinn. Einen Prozess gegen VW schließen wir im Einzelfall in weniger als einem halben Jahr ab. Die Musterklage wird sich mehrere Jahre ziehen, vielleicht sogar 5 Jahre. So genau weiß dies keiner. Und dann? Eine Rückgabe des Autos wird dann – selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach bejaht werden – nicht mehr in Betracht kommen, da das Auto alleine vom Tachostand bereits seinen Zenit erreicht hat. Für VW bedeutet dies schlichtweg: noch weniger Einzelklagen, da jeder der sich der Musterfeststellungsklage anschließt, nicht mehr einzeln klagen kann. Dies bedeutet für VW einen weiteren erheblichen Zeitgewinn und wesentlich weniger Fahrzeuge, die zurückgenommen werden müssen. Deshalb nochmals: lassen Sie sich beraten hinsichtlich einer Einzelklage. Wir beraten Sie hierzu kostenlos. Sofern Sie aber eine Rechtsschutz haben, stellt sich die Frage nicht mehr, dann ist immer die Einzelklage vorzuziehen.