In vielen Länder sind Sie nicht mehr aus dem Verkehrsalltag wegzudenken: Dashcams. In Deutschland ist die Dashcam, also eine Kamera die während der gesamten Fahrt ununterbrochen filmt und mögliche Verstöße von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere bei Unfällen, erfasst, noch selten. Grund ist hier auch eine uneinheitliche Rechtssprechung. Viele Gerichte sind der Auffassung, dass eine Verwertbarkeit der Aufnahmen aufgrund von Datenschutzbestimmungen und Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes vor Gericht nicht zulässig ist. Das Landgericht München bejahte in seinem Beschluss vom 14.10.2016 ( Az: 17 S 6473/16) allerdings die Verwertung unter der Voraussetzung, dass die Aufnahmen anlassbezogen waren und die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Auch andere Gerichte wie das Oberlandesgericht Stuttgart bejahten eine Zulässigkeit unter strengen Voraussetzung zumindest in Straf- und Bußgeldverfahren. Auf der anderen Seite ist die Verwendung der Dashcam aber wiederum eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Aufnahmen nicht zulässig sind. So verstößt die permanente und anlasslose Überwachung gegen Datenschutzbestimmungen, das Kunsturhebergesetz und gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die praktische Umsetzung und das richtige Einsetzen einer Dashcam ist also schwierig. Wann ist die Aufnahmen anlassbezogen bzw. wann darf sie eingeschalten werden? Wie lange darf die Aufnahme dauern? Wann muss wieder ausgeschalten werden? Es wird immer eine Interressenabwägung geben müssen, insbesondere auch in Abwägung der Schwere eines Verkehrsverstoßes. Unzulässig wird es aber in jedem Fall sein, wenn die Kamera durchgehend, ohne Anlass, ständig filmt und dann zufällig beispielsweise einen Unfall filmt. Bei richtigem Einsatz kann die Dashcam mit Sicherheit wichtig und hilfreich sein, bei einem falschen Einsatz kann es aber ein Bußgeld nach sich ziehen. Eine schmaler Pfad, welcher durch die Rechtssprechung erst noch richtig ausgetrampelt werden muss, um dem Verwender der Dashcam eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten.