Die  „Lindenstraße“ , wer kennt sie nicht? Anfang 2020 endet die Serie, die am 08. Dezember 1985 erstmalig am Sonntag um 18.40 im Fernsehen ausgestrahlt worden ist und mehr als 1.700mal  alt und jung vor den Fernseher gezogen hat (früher zumindest 🙂 ).

Die Serie wurde von der Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG produziert, welche die Mitarbeiter aufgrund der Ende der Serie gekündigt hatte. Einige Mitarbeiter wehrten sich hiergegen vor dem Arbeitsgericht Köln, da sie der Auffassung waren, dass der Arbeitgeber eine andere Serie produzieren werden.  Die ersten vier Klagen hiergegen hat das Arbeitsgericht Köln nun abgewiesen. Die Kündigung seien betrieblich bedingt und begründet.  Die Arbeitsverträge seien konkret auf die „Lindernstraße“ ausgestellt und nicht für eine andere Serie. Außerdem seien auch noch keine konkreten anderen Arbeitsplätze absehbar, so dass eine andere ggf. Serie, welche ggf. produziert wird, der Wirksamkeit der Kündigungen nicht entgegenstand.

Urteil ArbG Köln v. . 14.08.2019 und 18.09.2019, Az. 2 Ca 2698/19.