Die Mütter müssen den Scheinvätern keine Auskunft darüber geben, wer als potenzieller Erzeuger des/der Kindes/ Kinder in Frage kommt/kommen. Wenn die Scheinväter also den biologischen Vater in Regress nehmen wollen, haben Sie derzeit gegen den Willen der Mütter keine Chance. Gerade im Hinblick darauf, dass der Scheinvater oft jahrelang Unterhalt für das „Kuckuckskind“ bezahlt hat, ist diese Entscheidung fatal.

Die Richter kommen zu dem Schluss dass schlichtweg eine Gesetzesgrundlage fehle.

Der Bundesgerichtshof sah das bislang anders. Der BGH hat einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet.

BVerfG, Beschl. v. 24.02.2015, Az. 1 BvR 472/14