Anlässlich der G 77- Gipfels sowie der Bilderberg- Konferenz waren zahlreiche  Bundespolizisten für die Dauer der Einsätze in einem Hotel untergebracht, wo diese auch während der Ruhezeit möglichst bleiben sollten und sich immer zur Verfügung halten mussten.  Der Antrag der Bundespolizisten auf Bezahlung der Ruhezeit als Bereitschaftszeit wurde von dem Bund abgelehnt. Hiergegen wehrten sich einige der Bundespolizisten vor Gericht und unterlagen zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen fand nun aber deutliche Worte und sprach von einer eindeutigen Entscheidung und darüber, dass man von der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln verwundert gewesen sei, Urteil v. 13.02.2020, Az 1 A 1512/18.

Der Bund muss nun, vorausgesetzt es werden keine weiteren Rechtsmittel eingelegt,  den Bundespolizisten teilweise bis zu 200 Überstunden in Freizeitausgleich gewähren.