Der Verfassungsgerichtshof  Saarland hat mit Urteil vom 05.07.2019 ( Az Lv 7 /17) entscheiden, dass der Blitzer Typ Traffistar S 350 keine verwertbaren Blitzerfotos liefet, nachdem die Messdaten der Geräte im Nachhinein nicht überprüfbar seien.  Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Blitzer des Herstellers Jenoptik die Überprüfung der Messdaten im Nachhinein nicht ermögliche, da diese nicht ausreichend gespeichert werden. Das Gericht führt in seinem Urteil richtigerweise aus, dass staatliches Handeln für den Bürger nicht undurchschaubar sein darf.  Gerichte dürften sich daher nicht einfach auf standartisierte Messdaten verlassen. Die Fotos des Blitzer seien daher als Beweismittel nicht zulässig, so die Verfassungsrichter.

Unmittelbare Bindungswirkung hat dieses Urteil zunächst nur im Saarland. Allerdings ist dies wohl der Anfang einer Änderung der Rechtssprechung. Es ist undenkbar, dass es vom Zufall abhängt, in welchem Bundesland die betroffenen Autofahrer geblitzt werden.

Der Blitzer Typ Traffistar S 350 ist weit verbreitet. Allein in  der Stadt Ulm sind 5 derartige Geräte im Einsatz, ebenfalls eine Vielzahl im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg.

Mehr denn je kann es sich daher lohnen, einen Bußgeldbescheid anwaltlich überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierzu zur Verfügung.