Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werkseinstellungen eines WLAN-Routers ausreichend sind und die Nutzer hier kein eigenes Passwort mehr vergeben werden.

In dem streitgegenständlichen Fall drangen nachweislich unbekannte Dritte in das Heimnetzwerk der Beklagten ein und begangen eine Urheberrechtsverletzung. Die Beklagte sollte hierfür haften, da diese das voreingestellte Passwort nicht geändert hatte. Musste Sie aber nicht, so der Bundesgerichtshof. WLAN-Inhaber dürfen die mitgelieferten Passwörter verwenden, sofern dieses Passwort individuell vergeben worden ist.  Geändert werden müsste somit lediglich ein Standardpasswort wie z.B. 1234, nicht aber der regelmäßig vorhandenen 16-stellige Sicherheitsschlüssel.

Urteil des BGH v.  24.11.2016 (Az:_ I ZR 220/15).