Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Berliner Senat mit Urteil vom 09.10.2018 verpflichtet, ab spätestens Mitte 2019 Fahrverbote für Diesel der Euro- Normen 1 bis 5 einzuführen. Bis zum 31.03.2019 soll ein entsprechender Luftreinhaltungsplan vorliegen. Betroffen sind von den Fahrverboten statistisch gesehen jedes sechste Auto. Bemerkenswert ist aber, dass der Berliner Senat offensichtlich auch Fahrverbote für EURO 6 a b c- Diesel prüft. Auch diese schloss das Verwaltungsgericht nicht von Fahrverboten aus. Auf der Seite des Bundesverkehrsministerium findet sich auf die Frage: „Sind Euro-6-Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten betroffen?“, die klare Antwort: Nein. Was die Regierung bei dieser Beantwortung schlichtweg einmal wieder übersieht: dies entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern dies Entscheiden die Verwaltungsgerichte wie es nun auch das Berliner Verwaltungsgericht getan hat.
Betroffen sind selbstverständlich alle genannten Diesel und nicht nur die mit einer illegalen Abschalteinrichtung. Die letztgenannten haben allerdings jetzt noch die Chance ihr Fahrzeug ohne Verlust und zu einem angemessen Preis wieder los zu werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie in diesem Punkt kostenlos. Telefonisch (07351/50960) oder auch gerne persönlich. Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Florian Günthner, Biberach.