Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen zwangsweisen Rückruf für alle neuen Audi-Modelle (ab Baujahr 2015) mit V6-Dieselmotor im Januar 2018 angeordnet. Das KBA moniert eine unzulässige Abschalteinrichtung, die den Schadstoffaustoß nur auf dem Prüfstand und nicht im alltäglichen Verkehr minimieren.
In Deutschland sind hier knapp 80.000 Fahrzeuge betroffen, darunter die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7.
Wir empfehlen, ein angebotenes Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen. Die Rechtssprechung ist sich hier bereits weitgehend einig, dass es sich hier um einen erheblichen Mangel handelt, welche durch ein Softwareupdate nicht behoben werden kann.
Lassen Sie sich beraten. Wir setzten ihre Rechte auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durch oder aber auch auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.