Das Verwaltungsgericht Trier hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass allein die Tatsache, das ein Hund klein ist, nicht zwingend bedeutet, dass er ungefährlich ist. Auch bei einem kleinen Hund kann daher ein Maulkorb angeordnet werden, Beschluss VG Trier vom 02.10.2019, Az 8 L  4009/19). Im streitgegenständlichen Fall war ein kleiner Maltesermischling zwei spielenden Kindern hinterher gelaufen und hatte eines davon in die Wade gebissen. Das Tier wurde darauf als gefährlich eingestuft, was nun das VG Trier bestätigte. Ein Hund, der sich als bissig erweist, sei gefährlich, unabhängig der Größe.