Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.05.2020, Az I ZR 40/19 entschieden, dass die automatische Verlängerung von Maklerverträgen grundsätzlich zulässig ist. Regelmäßig werden Maklerverträge auf eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen; diese verlängern sich dann um immer weitere 3 Monate, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Dies sah der Bundesgerichtshof als unproblematisch zulässig an.Im konkreten Fall bekam der Makler allerdings dennoch kein Geld, nachdem die Regeln über die Kündigungsfrist nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Diese befanden sich nicht im Vertrag selbst, sondern in einer weitere Anlage zum Vertrag.
Fazit: erfolgt die Verlängerung transparent, steht dieser nichts entgegen.