Nach dem Amtsgericht Kassel im August 2016 (siehe vorheriger Blogeintrag)  hat auch das Amtsgericht Stralsund einen Autofahrer wegen eines (vorgeworfenen) Geschwindigkeitsverstoßes freigesprochen.  Der Sachverständige führte im Rahmen der Hauptverhandlung aus, dass die bei der Messung mit dem Messgerät Traffi Star 350 gewonnenen Messdaten eine unabhängige Geschwindigkeitskontrolle nicht annäherungsweise möglich machen, da der Hersteller den Zeitstempel bei der Messdatenerfassung bewusst gelöscht habe, Amtsgericht Stralsund, Urteil vom 07.11.2016 (324 OWI 554/16).

Auch das Amtsgericht Biberach hat am 20.01.2017 eine Verfahren gegen einen von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner vertretenen geblitzten Autofahrer eingestellt. Auch hier war die Argumentation die nicht nachprüfbaren Messdaten des Messgerätes Traffi Star 350, welches in diesem Fall von der Stadt Laupheim verwendet worden ist.